Fehler bei der Existenzgründung: Drei-Jahres-Steuerfalle vermeiden

Wie Mediziner Nachforderungen durch das Finanzamt zuvorkommen können, berichten wir heute im vierten Teil unserer Serie über häufige Fehlannahmen bei der Existenzgründung.

 „Weihnachten kam für mich völlig überraschend“, hört man hin und wieder. Ähnlich wie mit Weihnachten verhält es sich mit der sogenannten Drei-Jahres-Steuerfalle. Sie schnappt, Überraschung, drei Jahre nach der Existenzgründung zu. Und erwischt nicht wenige Gründer kalt.

Der Grund liegt darin, dass der Gewinn und damit die Steuerlast für das erste Jahr vorsichtig geschätzt werden. Auf dieser Basis leistet man zunächst relativ geringe Vorauszahlungen. Erst gegen Ende des zweiten Jahres wird in der Regel die Steuererklärung für das erste eingereicht, woraufhin im dritten Jahr der Bescheid ergeht. Wenn, wie häufig der Fall, der Gewinn deutlich höher als geschätzt ausgefallen ist, kommen drei Zusatzbelastungen zusammen: eine Nachzahlung fürs erste Jahr, eine fürs zweite und eine erhöhte Vorauszahlung fürs dritte. Bei vielen Medizinern summiert sich das auf einen mittleren fünfstelligen Betrag.

Sinnvoll ist es daher durchaus, unabhängig von den Vorauszahlungsforderungen des Finanzamtes solche Vorauszahlungen „freiwillig in machbarer Höhe“ zu leisten. Je mehr Geld beim Finanzamt schon ist, desto geringer sind die „bösen“ Überraschungen hinsichtlich der Nachforderungen bei guter Ertragslage. Also: Wenn’s gut läuft, immer an den Fiskus denken!

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