Gemeinsame Arztgruppe für Orthopäden und Chirurgen – Folgen für die Praxisübergabe

Nach Beschluss gehören Chirurgen und Orthopäden künftig der selben Arztgruppe an, was Vorteile bei der Nachbesetzung hat.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. September 2018 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung zu ändern und Orthopäden und Chirurgen in eine Arztgruppe zu setzen. Künftig gilt: „Zur Arztgruppe der Chirurgen und Orthopäden gehören die Fachärzte für Chirurgie, die Fachärzte für Allgemeine Chirurgie, die Fachärzte für Kinderchirurgie, die Fachärzte für Plastische Chirurgie, die Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, die Fachärzte für Gefäßchirurgie, die Fachärzte für Visceralchirurgie, die Fachärzte für Orthopädie sowie die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Nicht zu dieser Arztgruppe gehören die Fachärzte für Herzchirurgie und die Fachärzte für Thoraxchirurgie.“

Damit können chirurgische KV-Sitze in Zukunft unkompliziert mit Orthopäden nachbesetzt werden und umgekehrt. Bislang war dies immer eine Einzelfallentscheidung der KV bzw. des Zulassungsausschusses und die „Umwandlung“ von Chirurgie-Praxen in Orthopädie-Praxen ging zumindest in Berlin meist nur, wenn der abgebende Chirurg den Schwerpunkt Unfallchirurgie hatte oder Abgeber und Nachfolger beide D-Ärzte waren.

Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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