KV Berlin vergibt freie Hausarztsitze

Nach einer partiellen Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen können sich Mediziner aktuell um eine von 42,5 Niederlassungsmöglichkeiten bewerben. Damit ergeben sich auch Chancen für Großpraxen aus anderen Fachbereichen wie beispielsweise Orthopädie.

Der berlinweite Versorgungsgrad in der Fachgruppe der Hausärzte liegt unter 110 Prozent, also sieht sich die KV Berlin zum Handeln veranlasst. In den Monaten Februar und März sind 42,5 freie KV-Sitze in der Ausschreibung.

Mittelfristig droht der Bundeshauptstadt ein Mangel an Hausärzten. Denn zum einen wächst Berlin Jahr für Jahr. Und zum anderen geht etwa jeder dritte Hausarzt der Hauptstadt in den kommenden fünf Jahren in den Ruhestand. Eine vorausschauende Versorgungspolitik muss frühzeitig auf diese Herausforderungen reagieren. Die Empfehlung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V im Rahmen der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung geht dahin, neue Sitze, die im Zuge einer partiellen Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen vergeben werden, grundsätzlich nur in einem Bezirk zu verorten, der bezogen auf die jeweilige Fachgruppe zu den drei am schlechtesten versorgten Bezirken Berlins zählt. Für die Arztgruppe der Hausärzte erfüllen diese Voraussetzungen die Bezirke Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Neukölln.

Ende vergangenen Jahres hat die KV bereits schon einmal freie Hausarzt-Sitze in ganz Berlin verteilt, diese aber ausschließlich an Praxen mit Jobsharern, so dass die große Mehrheit der Berliner Ärzte dies nicht mitbekommen hat. Gleiches gilt übrigens für Frauenarzt-Jobsharer, wenngleich hier seinerzeit deutlich weniger Sitze im Vergleich zu den Hausärzten verteilt wurden.

Nun ist der Mangel an Hausärzten in Berlin doch so groß oder droht so groß zu werden, dass zusätzlich zu dieser Maßnahme der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) die Zulassungsbeschränkungen für Hausärzte im Umfang von 42,5 Niederlassungen aufhob. Auf diese Vertragsarztsitze können sich Interessenten nun seit Anfang Februar und noch bis zum 29. März bewerben. Zuständig ist der Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin.

Wie Sie von dieser Möglichkeit stark profitieren können

Die neuen Sitze sind aber nicht nur für niederlassungswillige Hausärzte und bereits niedergelassene Hausärzte für die Praxiserweiterung interessant, auch andere Fachgruppen, ggf. auch in anderen als den oben genannten Bezirken können von dieser Möglichkeit sehr profitieren. Wer bereits niedergelassen ist, muss formal einen angestellten Hausarzt bei der KV-Bewerbung benennen. Aber auch dies lässt sich anders lösen, wie Ihnen Beratung für Mediziner in einem kostenfreien Beratungstermin gern aufzeigen wird.

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