…die noch nicht nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verfahren. Denn ab dem 25. Mai drohen bei Nichteinhaltung saftige Strafen.
Dass für den Datenschutz auch in Arztpraxen ab dem 25. Mai ein neues Zeitalter begonnen hat, wurde medial bereits vielfach beleuchtet. Dessen ungeachtet ist dieser Tage hin und wieder von Medizinern zu vernehmen, dass ihre Praxisorganisation und -kommunikation noch nicht umgestellt wurden. Damit fährt man als Mediziner ein hohes Risiko: Denn wer seinen Pflichten nach DSGVO nicht nachkommt, kann mit Strafzahlungen in Höhe von bis zu 4 Prozent des jährlichen Praxisumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro belegt werden.
Wer jetzt denkt: Kein Problem, ich habe ja eine Rechtsschutzversicherung, der bewegt sich auf dünnem Eis. Denn eine solche Police übernimmt in der Regel keine behördlich verordneten Strafen, sondern allenfalls eine – aussichtsreiche – Anfechtung derselben. Und die Aussichten, bei einem Verstoß gegen die DSGVO vor Gericht zu obsiegen, sind gering.
Höchste Zeit also, sich kundig zu machen und die nötigen Veränderungen einzuleiten. Wer welche Pflichten zu erfüllen hat, ist erstens kompliziert und kann hier zweitens nicht ausgeführt werden, da es einer Rechtsberatung gleichkäme. Zum Kooperationspartner-Netzwerk der BfM zählen jedoch auch ausgewiesene Datenschutz-Fachleute. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gern einen Experten, der über das nötige Know-how für den medizinischen Bereich verfügt.
Wir helfen Ihnen, Ihren Praxisbetrieb an die neuen Datenschutzvorschriften anzupassen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
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