Auch Berliner und Brandenburger Ärzte dürfen seit zwei Jahren per Video beraten. In Berlin tun das aber laut der KV erst zwei Praxen.
Bereits seit dem 1. April 2017 können Ärzte ihre Patienten per Videosprechstunde beraten, nachdem die Bundesärztekammer das Fernbehandlungsverbot aufgehoben hat. Ein Jahr darauf entfiel sogar die Vorgabe, die Patienten vorher zumindest einmal persönlich in Augenschein zu nehmen. Berlin hat diese Regelung übernommen, Brandenburg bisher nicht. Neben dem Gesprächshonorar erhalten die Mediziner einen „Technikzuschlag“ von 4,21 Euro und eine jährliche Förderpauschale in Höhe von 800 Euro. Pro Quartal können maximal 50 Videosprechstunden abgerechnet werden.
Damit ist der Weg eigentlich frei für die großflächige Digitalisierung der ärztlichen Konsultation. Doch große Veränderungen brauchen ihre Zeit, das gilt offenbar auch für diese Innovation. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin rechnen in der Bundeshauptstadt bisher nur zwei Praxen Videosprechstunden ab. In Brandenburg wird die Telemedizin laut der dortigen KV zumindest bis Ende 2018 noch gar nicht praktiziert.
Woran hapert’s? Die Antwort führt ins Reich der Spekulation, doch unzweifelhaft bestehen bei vielen Medizinern massive Vorbehalte gegenüber der Fernbehandlung. Die Brandenburgische Landesärztekammer etwa befürchtet Fehlbeurteilungen bei Videodiagnosen. Interessierte Ärzte berichten zudem von großem technischem Aufwand für eine sichere, stabile Verbindung.